Die bereitgestellten Informationen stellen keine Steuerberatung dar. Anleger sollten vor jeder Entscheidung ihren persönlichen Steuerberater konsultieren. Die Inanspruchnahme steuerlicher Vergünstigungen liegt allein in der Verantwortung des Anlegers, der gemeinsam mit seinem Berater prüfen muss, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Vergünstigung für seine individuelle steuerliche Situation vorteilhaft ist.
Vorgesehen ist die Gründung einer Société par Actions Simplifiée (SAS) mit variablem Kapital in Frankreich – einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung – als Zweckgesellschaft (SPV), deren Zweck darin besteht, weltweit in junge Unternehmen (Startups) zu investieren.
Das SPV hält die Aktien der Startups, veräußert sie zu einem späteren Zeitpunkt und verteilt die dabei erzielten Veräußerungsgewinne unter den Aktionären des SPV.
Das SPV unterliegt der französischen Körperschaftsteuer (impôt sur les sociétés, IS) zum Regelsatz von 25 % auf den Nettogewinn.
Dividenden, die ein SPV bezieht, sind zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit, sofern das SPV mindestens 5 % des Gesellschaftskapitals der ausschüttenden Gesellschaft hält.
Positive Erträge (Veräußerungsgewinne), die das SPV bei der Veräußerung seiner Beteiligungen an einem Startup erzielt, sind zu 88 % von der Körperschaftsteuer befreit, sofern das SPV mindestens 5 % des Gesellschaftskapitals des Startups hält und diese Beteiligung vor der Veräußerung mindestens zwei Jahre lang gehalten hat.
Ob und in welchem Umfang Sie steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen können, hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Die für in Deutschland steuerlich ansässige Anleger geltenden Regelungen werden derzeit erarbeitet und in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte wenden Sie sich bis dahin an Ihren Steuerberater, um Ihre persönliche Situation zu prüfen.
Jedes Investitionsvorhaben wird von einem unabhängigen Steueranwalt geprüft, um die anwendbaren steuerlichen Regelungen zu bestimmen.
Die steuerliche Behandlung kann sich künftig ändern und hängt von der individuellen Situation jedes Zeichners sowie von der Einhaltung der für die jeweilige Regelung geltenden Voraussetzungen ab (insbesondere Haltedauer, Eigenschaft und Unabhängigkeit des Anlegers, steuerlicher Wohnsitz, Investitionsobergrenzen, Erklärungspflichten). Es empfiehlt sich, Berater hinzuzuziehen, um bei der Beurteilung dieser Punkte unterstützt zu werden.
Die Besteuerung von Dividenden richtet sich nach dem steuerlichen Wohnsitz des Empfängers. Die für in Deutschland steuerlich ansässige Anleger geltenden Regelungen werden derzeit erarbeitet und in Kürze an dieser Stelle veröffentlicht.
Bitte wenden Sie sich bis dahin an Ihren Steuerberater, um Ihre persönliche Situation zu prüfen.