Die Akka Europe SAS („Akka“) ist ein Schwarmfinanzierungsdienstleister, zugelassen durch die Autorité des marchés financiers (AMF) unter der Referenznummer FP-2024-9.
Ihre Tätigkeit besteht darin, Anleger und Projektträger zusammenzubringen, damit Erstere Letzteren eine Finanzierung bereitstellen können, und zwar über eine Beteiligung am Kapital der Projektträger oder einer Zweckgesellschaft.
Dies erfolgt über die Plattform von Akka, erreichbar über diesen Link oder https://invest.akka.app (die „Plattform“).
Eine Investition über die Plattform von Akka ist mit bestimmten Risiken verbunden. Wir möchten, dass Sie diese Risiken aus der Beteiligung an der Finanzierung der auf der Plattform veröffentlichten Projekte kennen und verstehen. Lesen Sie daher die folgenden Informationen aufmerksam, bevor Sie mit uns tätig werden.
Akka ist eine Schwarmfinanzierungsplattform und hat daher weder den Status einer Wertpapierfirma noch eines Kreditinstituts. Sie gehört keinem Anlegerentschädigungssystem und keinem Einlagensicherungssystem an.
Zudem sind die Dienstleistungen von Akka und die über ihre Plattform getätigten Investitionen nicht durch das Einlagensicherungssystem nach der Richtlinie 2014/49/EU gedeckt, und die über Akka erworbenen Anteile sind nicht durch das Anlegerentschädigungssystem nach der Richtlinie 97/9/EG gedeckt.
Die von Akka über ihre verschiedenen Kanäle veröffentlichten Informationen (Website, Blog, soziale Netzwerke, Plattform oder sonstige Mittel) dienen ausschließlich der Information und sind in keinem Fall als Anlageempfehlung oder als Finanz- oder sonstige Beratung zu verstehen. Jeder Anleger muss sich ein eigenes, unabhängiges Urteil bilden und seine Anlageentscheidungen bei der Nutzung der Plattform selbst treffen. Erforderlichenfalls sollte er eigene Berater hinzuziehen.
Schwarmfinanzierungsprojekte und die Emission von Wertpapieren zur Investition in diese Projekte unterliegen weder der Zulassung noch der Aufsicht der Autorité des marchés financiers (AMF). Die von den Trägern zu den Projekten bereitgestellten Informationen und die Informationen zur Wertpapieremission wurden daher nicht geprüft, stellen keinen von der AMF gebilligten Prospekt dar und werden von dieser Behörde nicht befürwortet.
Der Träger des Schwarmfinanzierungsangebots haftet gegenüber den Anlegern für die Informationen, die er Akka zur Veröffentlichung auf der Plattform bereitgestellt hat.
Das investierte Kapital wird weder vom Projektträger noch von der gegebenenfalls investitionsempfangenden Zweckgesellschaft noch von Akka noch von einem Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystem garantiert. Schwarmfinanzierungsprojekte sind kein Sparprodukt.
Die Beteiligung an Schwarmfinanzierungsprojekten birgt zudem Risiken, die der Anleger berücksichtigen muss. Die Risiken von Investitionen in Schwarmfinanzierungsprojekte finden Sie unter folgendem Link.
Jeden Monat erhalten wir hunderte Startup-Präsentationen. Daraus treffen wir eine erste Auswahl und scheiden Projekte aus, die keine bestehende Kapitalgesellschaft, keine voll im Projekt engagierten Gründungsgesellschafter und keine wiederkehrenden Jahresumsätze oder keinen kommerziellen Nachweis des Geschäftsbeginns vorweisen.
Anschließend wählt das Team von Akka die vielversprechendsten Gelegenheiten nach 5 Schlüsselkriterien aus: Team, Projekt, Markt, Kennzahlen und Finanzierungskonditionen. Das Führungsteam trifft die Gründer, und es werden Reputations- und Wettbewerbsanalysen durchgeführt.
Projekte, die Analysen und Gespräche bestehen, werden dem Auswahlausschuss von Akka vorgestellt, der sich aus den Gründern von Akka, der Investmentabteilung und der Rechtsabteilung zusammensetzt.
Der Ausschuss bewertet sämtliche in den vorangegangenen Schritten erhobenen Daten und wählt die besten Projekte für eine Investition aus, die anschließend einer rechtlichen Prüfung (Due Diligence) durch die Rechtsabteilung von Akka unterzogen werden.
Die Mitgliedschaft als Akka-Mitglied ist kostenpflichtig und gilt je nach gewähltem Abonnement für ein Jahr, drei Jahre oder lebenslang. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem gewählten Abonnement; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltende Preis. Der Preis variiert je nach gewählter Abonnementstufe und wird im entsprechenden Bereich der Website angezeigt.
Weitere Einzelheiten zu den Merkmalen und Vorteilen jeder Abonnementstufe finden Sie im dafür vorgesehenen Bereich unserer Website, der jede Abonnementart vollständig beschreibt.
Die Gebühren, die Akka jedem seiner Mitglieder bei einer Investition in eines der auf der Plattform veröffentlichten Projekte berechnet, sind folgende:
*Der Prozentsatz wird auf den Betrag jeder über die Plattform von Akka getätigten Investition angewandt.
Darüber hinaus werden 5 % der vom Mitglied in das von Akka gegründete Investmentvehikel getätigten Investition einbehalten und nicht in das betreffende Startup investiert, um die laufenden Kosten des Investmentvehikels selbst zu decken (Verwaltungsgebühren). Bei bestimmten Anlagegelegenheiten können die Verwaltungsgebühren um bis zu 5 % erhöht werden, um sämtliche Transaktionskosten zu decken. Eine solche Anpassung wird gegebenenfalls stets deutlich mitgeteilt.
Akka erhält eine Provision auf den Betrag jedes von den Mitgliedern erzielten Veräußerungsgewinns in folgenden Fällen:
Die anwendbare Provision beträgt 20 % für alle vor dem 16. März 2026 getätigten Investitionen. Für Investitionen ab dem 16. März 2026 beträgt die anwendbare Provision 15 %.
Zur Klarstellung: Als Veräußerungsgewinn gilt die Differenz zwischen dem beim Verkauf oder der Übertragung der Anteile erzielten Preis und dem in das Startup investierten Betrag. Als investierter Betrag gelten 95 % des Betrags, den das Mitglied an das Investmentvehikel überwiesen hat, um in ein bestimmtes Startup zu investieren.
Als Vergütung für die Durchführung und Steuerung des Projektauswahlverfahrens, der Absichtsphase, der Zeichnungsphase und der Formalisierung der Transaktion kann Akka Gebühren von bis zu 5 % des Gesamtbetrags der über ihre Plattform in das Projekt investierten Mittel erheben.
Zudem kann Akka als Vergütung für die Verwaltung des gegebenenfalls zur Bündelung der Investition gegründeten Investmentvehikels eine Pauschalgebühr von bis zu 10.000 € pro Jahr erheben, solange das Investmentvehikel Aktionär des Projekts bleibt.
Die Anteile werden über von Akka gegründete Investmentvehikel (SPV) gezeichnet. Das Team von Akka übernimmt die rechtliche Gründung des Investmentvehikels, damit die Mitglieder sich daran beteiligen können. Anschließend erwirbt eben dieses eigens gegründete Investmentvehikel die Beteiligung am Startup.
Die Zeichnung der Anteile erfolgt in zwei getrennten Phasen. In der ersten Phase, der Absichtsphase, kann jedes Akka-Mitglied seine Absicht bekunden, Wertpapiere des Investmentvehikels zu zeichnen, das sich am Startup beteiligen wird. Die zweite Phase, die Zeichnungsphase, folgt auf die Absichtsphase. In ihr müssen die Mitglieder, die eine Absicht bekundet haben, die Anteile des Investmentvehikels tatsächlich zeichnen und die entsprechende Zahlung leisten.
Zur Vermeidung von Interessenkonflikten hat Akka eine Richtlinie zu Interessenkonflikten verabschiedet, abrufbar unter folgendem Link.
Ein Kunde, der bei Akka eine Beschwerde einreichen möchte, kann dies nach dem in der Verfahrensordnung zu Beschwerden und Streitigkeiten festgelegten Verfahren tun, einsehbar unter folgendem Link.
Mit Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2020/1503 vom 7. Oktober 2020, die den neuen Rechtsrahmen für die Schwarmfinanzierung schafft, ist Akka verpflichtet, die Modalitäten für die Weiterführung der Finanzierungsvorgänge und deren Verwaltung bis zum Abschluss festzulegen und zu organisieren, auch für den Fall, dass Akka ihre Tätigkeit einstellt. Akka hat daher den Abwicklungsdienst (Run-off) von Capsens in Anspruch genommen.
Capsens ist eine französische Gesellschaft in der Rechtsform einer SAS, eingetragen im Handels- und Gesellschaftsregister Paris unter der SIREN-Nummer 798709044, mit Sitz in 35 rue Beaubourg, 75003 Paris.
Seit 2013 ist Capsens ein bedeutender Akteur der Schwarmfinanzierung in Europa. Aufgrund ihrer Erfahrung kann sie eine vollständige Abwicklungslösung anbieten, damit alle europäischen Anbieter von Anlagelösungen die europäischen Vorschriften im Rahmen der neuen europaweiten Zulassung (ECSP) einhalten. Capsens handelt im Interesse der Plattformnutzer im Falle einer Schließung, damit die formalisierten Investitionen bis zu ihrem Ablauf weiter verwaltet werden können.
Capsens ist als Agent von Zahlungsdienstleistern befugt, die Weiterführung der laufenden Vorgänge zu verwalten, falls Akka ihre Tätigkeit einstellt, und zwar streng im Rahmen ihrer regulierten Schwarmfinanzierungstätigkeit.
Mit Ihrer Registrierung auf der Plattform stimmen Sie zu, dass Ihre Daten (personenbezogene Daten, Investitionsdaten, Dokumente) im Rahmen der regelmäßig durchgeführten Migrationstests an Capsens übermittelt werden. Diese Migrationstests dienen der Vorbereitung der Übertragung der Daten von Akka auf die Abwicklungsplattform für den Fall einer Abwicklung.
Capsens verpflichtet sich, die anwendbaren Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten einzuhalten, insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 (die „Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“).
Im Falle der Durchführung der Abwicklung von Akka gilt:
Wird das Abwicklungsprotokoll ausgelöst, wird eine Gebühr von 10 % auf die den Anlegern des Portfolios geschuldeten Beträge erhoben.
Wird das Abwicklungsprotokoll ausgelöst, werden etwaige zusätzliche Vergünstigungen an die Anleger nicht mehr ausgezahlt. Bereits auf die Portfolios der Nutzer ausgezahlte Vergünstigungen bleiben davon unberührt und werden beibehalten.
Akka erhebt alle erforderlichen Informationen, bevor sie der Veröffentlichung von Projekten zustimmt. Dazu hat Akka ein Verfahren mit Kriterien zur Herkunft der Träger und zu deren unternehmerischen Risiken festgelegt, ebenso die Instrumente und Informationsquellen für diese Bewertung, mit dem Ziel, die Projekte und ihre Merkmale sowie die Träger zu analysieren und zu bewerten.
Akka überprüft ihre Verfahren und Systeme regelmäßig, um die auf der Plattform durchgeführten Vorgänge zu überwachen, und gleicht sie mit den von den Trägern erhaltenen Informationen ab. Zudem überwacht sie die für jedes Projekt geleisteten Zahlungen, um zu erkennen, ob die Plattform von Trägern, Anlegern oder Beschäftigten unzulässig oder unangemessen genutzt wird.
Allen nicht erfahrenen Mitgliedern steht ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die Zeichnung ihrer Investitionszusage mitteilen, eine Bedenkzeit von 4 Kalendertagen zu. Während dieser Bedenkzeit kann das Mitglied, das seine Zeichnung mitgeteilt hat, diese zurücknehmen, sofern dies vor dem Abschluss und der Formalisierung der Investitionsrunde erfolgt.
Nach Ablauf dieser Frist ist die Investitionszusage vollumfänglich wirksam und die Zeichnung ist zu vollziehen.
Wir bitten Sie:
Aktualisierte Fassung: 10. März 2026