Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Akka

Dieses Dokument regelt die Bedingungen für Abonnements des Investmentclubs Akka, für die Nutzung der Plattform über die App oder die Website sowie für das Empfehlungsprogramm.

Nachfolgend werden die Abonnenten als „Mitglied“ und die Akka Europe SAS als „Akka“ bezeichnet.

Die Nutzung dieser Website oder der App sowie der Antrag auf Abschluss eines Abonnements setzen die Annahme der Abonnement- und Nutzungsbedingungen der Plattform sowie unserer Datenschutzrichtlinie voraus. Die Mitglieder müssen diese vor Abschluss des Abonnements und vor der Nutzung der Plattform lesen und akzeptieren. Diese Abonnementbedingungen können sich ändern. Es obliegt dem Mitglied, sie regelmäßig zu lesen; maßgeblich sind die zum Zeitpunkt des Abonnements geltenden Bedingungen. Bei Fragen zu den Bedingungen oder zum Datenschutz füllen Sie bitte das Kontaktformular aus oder wenden Sie sich an unseren Online-Service unter: contact@akka.app.

TEIL I – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

  • „Algorithmus“: Bezeichnet die mathematische Formel, mit der der Investitionsanteil eines Mitglieds bestimmt wird, das während der Absichtsphase eine Absicht bekundet hat, wenn die von allen Mitgliedern in der Absichtsphase bekundeten Absichten den Höchstbetrag übersteigen, der in das Investmentvehikel zur Beteiligung am Kapital eines Startups investiert werden soll.
  • „App“: Bezeichnet die Akka-App, über die ein Mitglied auf sein persönliches Profil zugreifen, in die vorgestellten Startups investieren, auf Lerninhalte zugreifen und mit anderen Mitgliedern auf der Plattform interagieren kann.
  • „Drop“: Bezeichnet die außerordentliche, zeitlich begrenzte Öffnung für den Erwerb von Abonnements des Investmentclubs Akka. Für die Dauer von 24 Stunden kann jede interessierte Person dem Club beitreten, ohne auf der üblichen Warteliste zu stehen, und eines der zu diesem Zeitpunkt von Akka angebotenen Abonnements frei erwerben. Nach Ablauf des Drop-Zeitraums gilt für den Zugang wieder das ordentliche Aufnahmeverfahren für potenzielle Mitglieder.
  • „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: Bezeichnet die vorliegenden Allgemeinen Abonnement- und Nutzungsbedingungen.
  • „Besucher“: Bezeichnet jede Person, die die Website nutzt, ohne den Registrierungsvorgang abgeschlossen zu haben. Zur Klarstellung: Ein Besucher ist kein Mitglied.
  • „Mitglied“: Bezeichnet die natürliche oder rechtsfähige juristische Person, die den Registrierungsvorgang abgeschlossen hat, deren Registrierung von Akka bestätigt wurde und die die Dienste nutzen möchte.
  • „Zeichnungsphase“: Bezeichnet die Phase, in der das Mitglied, das während der Absichtsphase eine Absicht bekundet hat, die Anteile des Investmentvehikels zur Beteiligung am Kapital eines Startups tatsächlich zeichnen und seine Zeichnung bezahlen muss.
  • „Absichtsphase“: Bezeichnet die Phase, in der jedes Mitglied seine Absicht bekunden kann, Anteile des Investmentvehikels zur Beteiligung am Kapital eines Startups zu zeichnen.
  • „Plattform“: Bezeichnet die über https://invest.akka.app/users/sign_in oder die Akka-App zugängliche digitale Umgebung, die registrierten Nutzern den Zugang zu Anlagegelegenheiten in Projekten Dritter ermöglicht.
  • „Dienste“: Bezeichnet sämtliche von Akka angebotenen und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschriebenen Dienste.
  • „Website“: Bezeichnet die Website von Akka Europe, erreichbar unter: https://akka.app/de
  • „Startups“: Bezeichnet die auf der Plattform vorgestellten Unternehmen, die Kapital suchen.

TEIL II – ABONNEMENTBEDINGUNGEN

1. Gegenstand und Anwendungsbereich

Der Nutzer erklärt, beim Abschluss des Abonnements von den besonderen Abonnementbedingungen Kenntnis genommen zu haben, die im Datenblatt des jeweiligen Abonnements angegeben sind (Art des Abonnements, Preis, enthaltene Leistungen usw.), und diese ausdrücklich und vorbehaltlos zu akzeptieren.

Mit dem Abschluss des Abonnements und dessen Bestätigung durch den Nutzer wird dieser zum Mitglied. Damit gelten die besonderen Abonnementbedingungen vollumfänglich als angenommen, ebenso die übrigen auf der Website veröffentlichten Rechtstexte, das Impressum und die Datenschutzerklärung.

2. Mitglieder

Mitglied ist jede natürliche oder juristische Person, die ein Abonnement abschließt und sich nach dem Registrierungsverfahren auf der Plattform von Akka registriert.

Für den Zugang zu den Diensten, die Akka den Nutzern als Mitglied zur Verfügung stellt, sind die Registrierung, die Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Erfüllung folgender Voraussetzungen erforderlich:

  • Für natürliche Personen: Volljährigkeit (ab 18 Jahren); volle Geschäftsfähigkeit und keine gesetzliche Beschränkung.
  • Für juristische Personen: Handeln über eine volljährige natürliche Person (ab 18 Jahren) mit ausreichender Vertretungs- und Zeichnungsbefugnis; Einhaltung der rechtlichen und steuerlichen Pflichten. Die Mitgliedschaft steht nur ordnungsgemäß gegründeten Rechtsträgern offen, die nach dem Recht ihres Gründungsstaats rechtsfähig sind.

Das Mitglied kann erfahren oder nicht erfahren sein, entsprechend der in den anwendbaren Vorschriften festgelegten Definition.

Das Mitglied darf in keinem Fall als Vermittler für ein anderes Mitglied handeln.

Akka behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen weitere Voraussetzungen für die Mitgliedschaft auf ihrer Plattform festzulegen.

3. Registrierungs- und Abonnementverfahren

3.1 Registrierung

Um Mitglied zu werden, müssen Besucher ein persönliches Konto auf der Plattform anlegen:

  • Ein Abonnement abschließen.
  • Alle Pflichtfelder des Registrierungsformulars ausfüllen.
  • Die Annahme der Nutzungsbedingungen ausdrücklich bestätigen.
  • Sämtliche Hinweise zu den mit Investitionen verbundenen Risiken lesen und akzeptieren.

Die Registrierung als Mitglied gilt erst dann als wirksam, wenn alle vorstehenden Voraussetzungen erfüllt sind und das Profil vom Team von Akka freigegeben wurde. Akka behält sich das Recht vor, jede Registrierung nach eigenem Ermessen anzunehmen oder abzulehnen, ohne dies begründen oder eine Entschädigung leisten zu müssen.

Mit dem Abschluss des Registrierungsformulars sichert das Mitglied Akka zu, dass die Angaben zu seiner Identität, seinen Kontaktdaten und allen weiteren abgefragten Informationen zutreffend, wahrheitsgemäß, aktuell und vollständig sind.

3.2 Registrierungs- oder Abonnementablauf

Für den Erwerb eines der angebotenen Abonnements sind folgende Schritte zu durchlaufen:

  • Auswahl des Abonnements: Sehen Sie sich unsere Website an und klicken Sie auf „Auswahl bestätigen“, um das gewünschte Abonnement zu wählen.
  • Ausfüllen des Warteliste-Formulars: Der Abschluss des Abonnements erfolgt nicht sofort, außer während der Drop-Zeiträume. Zunächst müssen Sie sich über das Registrierungsformular auf die Warteliste setzen lassen. Sobald Ihre Registrierung vom Team von Akka freigegeben ist, können Sie das Abonnement bezahlen.
  • Prüfung der Abonnementdaten: Vor der Zahlung können Sie Ihre Abonnementdaten prüfen und Fehler korrigieren.
  • Auswahl der Zahlungsart: Geben Sie Ihre Bankdaten ein. Dies ist das einzige Mal, dass diese Angaben von Ihnen verlangt werden.
  • Bestätigung des Abonnements: Sobald Ihre Zahlung eingegangen ist, können Sie auf die Plattform zugreifen, um den KYC-Prozess sowie die weiteren erforderlichen Angaben abzuschließen, bevor Sie mit dem Investieren beginnen.

4. In den Akka-Abonnements enthaltene Leistungen

Den Mitgliedern werden folgende Leistungen angeboten:

  • Zugang zu den Startup-Profilen (Dienst 1): Die Mitglieder erhalten Zugang zu ausführlichen Informationen über die auf der Plattform vorgestellten Startups.
  • Investition in eine von Akka gegründete Gesellschaft zur Beteiligung an einem Startup (Dienst 2): Die Mitglieder können in eine von Akka gegründete Gesellschaft investieren, die eigens für die Beteiligung an ausgewählten Startups errichtet wurde.
  • Teilnahme an den von Akka veranstalteten Events (Dienst 3): Die Mitglieder können an den von Akka veranstalteten Events teilnehmen. Je nach Abonnementstufe: Starter: Club-Events. Explorer: Club-Events. Pioneer: Club-Events. Business Angel: Club-Events und Elite-Circle-Events.
  • Zugang zur Akkademy (Dienst 4): Die Mitglieder erhalten Zugang zur Investment-Akademie von Akka.

4.1 Dienst 1: Vorstellung der Startups

4.1.1 Beschreibung von Dienst 1 – Akka bietet einen Dienst an, der darin besteht, den Mitgliedern über die Plattform allgemeine Informationen über Startups bereitzustellen, die eine Finanzierung suchen. Um ein Startup auf ihrer Plattform vorzustellen, schließt Akka mit jedem Startup einen Dienstleistungsvertrag. Wichtig: Die von den Startups gesuchte Finanzierung kann verschiedene Formen annehmen, insbesondere Kapitalerhöhungen, Wandelanleihen, Anleiheemissionen oder die Ausgabe von Wertpapieren mit Zugang zum Kapital.

4.1.2 Keine Anlageberatung – Akka nimmt vor der Vorstellung auf der Plattform eine Vorprüfung jedes Startups und seines Finanzierungsvorhabens vor. Die Mitglieder müssen verstehen, dass Dienst 1 ausschließlich in der Bereitstellung allgemeiner Informationen über das Startup besteht. Folglich gilt: (i) Dienst 1 stellt keine Anlageberatung dar; (ii) der Zugang zu Dienst 1 stellt keine persönliche Anlageempfehlung dar; und (iii) Akka erteilt den Mitgliedern keine Beratung und überwacht die über Dienst 1 getätigten Investitionen der Mitglieder nicht.

4.1.3 Kenntnis der allgemeinen Grundsätze der Vermögensverwaltung – Das Mitglied erklärt ausdrücklich, die wesentlichen Regeln der Vermögensverwaltung bei Investitionen in das Kapital nicht börsennotierter Gesellschaften zu kennen und anzuwenden, insbesondere: Nicht mehr als 5 bis 10 % des nicht in Immobilien gebundenen Vermögens in diese Anlageklasse zu investieren. Keine Ersparnisse zu investieren, die kurz- oder mittelfristig benötigt werden könnten. Die Investitionen innerhalb dieser Anlageklasse so weit wie möglich zu streuen. Die Rendite hängt vom Erfolg des finanzierten Projekts ab.

4.1.4 Geldwäschebekämpfung – KYC – Da sich der von Akka angebotene Dienst 1 auf die Vorstellung von Startups beschränkt, ist Akka kein Finanzintermediär, der gesetzlich zur Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verpflichtet ist. Akka behält sich jedoch das Recht vor, von jedem Mitglied die erforderlichen KYC-Unterlagen anzufordern, insbesondere: Kopie eines Ausweisdokuments, Wohnsitznachweis, Formular zur Herkunft der Einkünfte und des Vermögens. Für juristische Personen: Gründungssatzung, Bestandsnachweis, Kopie des letzten Jahresabschlusses, Geschäftsordnung, Nachweis der wirtschaftlich Berechtigten.

4.2 Dienst 2: Investition in ein von Akka gegründetes Vehikel

Die Anteile werden über von Akka gegründete Investmentvehikel gezeichnet. Dienst 2 verläuft in zwei getrennten Phasen: der Absichtsphase, in der jedes Mitglied seine Zeichnungsabsicht bekunden kann, und der Zeichnungsphase, in der die Mitglieder, die eine Absicht bekundet haben, tatsächlich zeichnen und die Zahlung leisten müssen.

Übersteigen die bekundeten Absichten den vorgesehenen Höchstbetrag, setzt Akka einen Algorithmus ein, um die zur Teilnahme berechtigten Mitglieder auszuwählen. Mitglieder, die eine Absicht bekundet, aber innerhalb der mitgeteilten Frist nicht tatsächlich gezeichnet haben, können von der Anlagegelegenheit ausgeschlossen werden; die in Ziffer 8.2 genannten Gebühren bleiben gegenüber Akka geschuldet.

Zahlungen wickelt Akka über das Zahlungs-Gateway Lemonway ab. Die Nutzer akzeptieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lemonway im Rahmen der von Akka angebotenen Dienste.

4.3 Dienst 3: Zugang zu den von Akka veranstalteten Events

Akka richtet ein Tool ein, über das die Mitglieder Zugang zu den von Akka über seine Clubs veranstalteten Events erhalten. Akka garantiert keine bestimmte Anzahl von Events.

4.4 Dienst 4: Zugang zur Akkademy

Akka gewährt Ihnen Zugang zu seiner Investment-Akademie mit einer breiten Auswahl an Lernmaterialien, darunter Videos mit Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bereichen.

5. Laufzeit des Abonnements

Mit dem Abschluss eines der Akka-Abonnements erhält das Mitglied für ein (1) Kalenderjahr Zugang zur Plattform und zu den weiteren Ressourcen. Nach Ablauf der Abonnementlaufzeit verlängert sich das Abonnement automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern das Mitglied Akka nicht gemäß Ziffer 30.1 dieser Bedingungen („Kündigung des Abonnements“) mitteilt, dass es keine Verlängerung wünscht.

6. Bereitgestellte Informationen

Die auf der Website, in der App und auf der Plattform bereitgestellten Informationen sind zutreffend und frei von Schreibfehlern. Sollte dennoch ein Fehler auftreten, wird Akka ihn unverzüglich berichtigen.

7. Vertragssprache

Die von den Mitgliedern abgeschlossenen Abonnements sind in französischer Sprache abgefasst, die für in Frankreich ansässige Verbraucher maßgeblich ist. Eine Fassung in einer anderen Sprache kann zu Informationszwecken bereitgestellt werden; bei Abweichungen ist für in Frankreich ansässige Verbraucher die französische Fassung maßgeblich.

8. Preise

8.1 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft als Akka-Mitglied ist kostenpflichtig und gilt je nach gewähltem Abonnement für ein Jahr, drei Jahre oder lebenslang. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags richtet sich nach dem gewählten Abonnement; maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Abschlusses geltende Preis. Der Preis variiert je nach gewählter Abonnementstufe und wird im entsprechenden Bereich der Website angezeigt.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich über Stripe per Kreditkarte über das gesicherte Zahlungsmodul. Die Zahlung kann in Monatsraten oder als Einmalzahlung des Gesamtpreises erfolgen, fällig bei Abschluss.

8.1.1 Mitgliedschaft „Free Forever“ für Treue – Akka-Mitglieder, die folgende Treuekriterien erfüllen, erhalten kostenfrei eine „Free Forever“-Mitgliedschaft: drei (3) aufeinanderfolgende Jahre zahlendes Akka-Mitglied gewesen zu sein, wobei höchstens eine einzige Unterbrechung von nicht mehr als einem (1) Monat zulässig ist; innerhalb dieses Dreijahreszeitraums mindestens zehn (10) Investitionen über Akka getätigt zu haben. Diese Mitgliedschaft umfasst: ein Investitionsticket von 300 € bis 100.000 € je Investition, bei unbegrenzter Anzahl von Investitionen.

8.1.2 Plan Business Angel Direct – Akka bietet einen besonderen Plan „Business Angel Direct“ an: kostenlose Mitgliedschaft unter der Voraussetzung einer Mindestinvestition von 10.000 € in jede Anlagegelegenheit. Mindestticket: 10.000 €. Höchstticket: 100.000 €. Unbegrenzte Anzahl von Investitionen.

8.2 Strukturierungs- und Verwaltungsgebühren

Für Dienst 2 berechnet Akka je getätigter Investition eine Strukturierungsgebühr zwischen 3 % und 8 %. Der Prozentsatz richtet sich nach dem Abonnement des Mitglieds:

Abonnement
Strukturierungsgebühren*
Starter
8 %
Explorer
5 %
Pioneer
5 %
Business Angel
3 %
Free Forever
5 %
Business Angel Direct
5 %

*Prozentsatz, der auf den Betrag jeder im Rahmen von Dienst 2 getätigten Investition angewandt wird.

Darüber hinaus werden 5 % der vom Mitglied getätigten Investition einbehalten und nicht in das betreffende Startup investiert, um die laufenden Kosten des Investmentvehikels selbst zu decken (Verwaltungsgebühren). Bei bestimmten Anlagegelegenheiten können die Verwaltungsgebühren um bis zu 5 % erhöht werden, um sämtliche Transaktionskosten zu decken.

8.3 Erfolgsprovisionen

Akka erhält eine Provision auf jeden von den Mitgliedern erzielten Veräußerungsgewinn. Die anwendbare Provision beträgt 20 % für alle vor dem 16. März 2026 getätigten Investitionen. Für Investitionen ab dem 16. März 2026 beträgt die anwendbare Provision 15 %.

8.4 Gemeinsame Regeln für alle Gebühren

Alle Preise werden standardmäßig in Euro angegeben. Der angegebene Preis versteht sich einschließlich der auf die Transaktion anfallenden Steuern. Weichen die in der App, auf der Desktop-Version der Website und auf der mobilen Version der Website angegebenen Gebühren voneinander ab, sind die auf der Desktop-Version angezeigten Gebühren maßgeblich.

8.5 Gutscheine

Beim erstmaligen Abschluss eines Abonnements des Investmentclubs Akka kann das Mitglied einen Gutschein erhalten, der bei seiner nächsten Investition einlösbar ist. Dieser Gutschein ist ein nicht erstattungsfähiges Guthaben und kann ausschließlich ergänzend zu einer über die Plattform getätigten Investition verwendet werden. Der Gutschein ist innerhalb von zwei Monaten nach Abschluss des Abonnements einzulösen. Nach Ablauf ist weder eine Reaktivierung noch ein Ausgleich möglich.

9. Zahlungsbedingungen

Zum Abschluss des Kaufs kann der Nutzer über Stripe bezahlen, indem er seine Kreditkartendaten eingibt. Die Online-Zahlung erfolgt über das Zahlungssystem Redsys, dessen Sicherheits- und Verschlüsselungssysteme eine verschlüsselte Datenübertragung gewährleisten. Die Bankdaten werden von Akka niemals zu anderen Zwecken als zur Durchführung der kaufbezogenen Vorgänge verwendet.

10. Widerrufsrecht

Die Mitglieder haben ein Widerrufsrecht für ihr Abonnement innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Tag ihrer Anmeldung zu einem unserer Dienste. Zur Ausübung senden Sie eine schriftliche Mitteilung an contact@akka.app. Der gesamte gezahlte Betrag wird innerhalb von dreißig (30) Tagen erstattet. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn die Mitglieder bereits begonnen haben, einen der von Akka angebotenen Dienste zu nutzen.

11. Zugang zu den Online-Ressourcen

Der Zugang zu den Online-Ressourcen steht ausschließlich dem Mitglied zu. Der Zugang durch Dritte ist ausdrücklich untersagt und stellt einen hinreichenden Grund für die Kündigung des Abonnements des Mitglieds dar.

TEIL III – NUTZUNGSBEDINGUNGEN DER PLATTFORM

12. Identifikation

Die Mitglieder müssen eine E-Mail-Adresse angeben, die verwendet wird für: die Identifikation, die Bestätigung von Transaktionen, die Kommunikation zum persönlichen Konto und die Übermittlung der Informationen zu den Diensten. Möchte das Mitglied seine Identifikationsdaten ändern, kann es dies über „Mein Konto“ auf der Plattform tun oder sich an contact@akka.app wenden.

13. Zugang zur Plattform

Sämtliche Informationen zu den Anlagegelegenheiten sowie der Zugang zum persönlichen Bereich sind ausschließlich den Mitgliedern vorbehalten. Der Erwerb eines Abonnements eröffnet den Zugang zur Plattform. Die Mitglieder tragen die volle Verantwortung für jede Nutzung ihrer Zugangsdaten. Das Mitglied hat Akka jede unbefugte Nutzung seines Kontos unverzüglich unter contact@akka.app mitzuteilen.

14. Pflichten des Mitglieds

Mit diesem Vertrag verpflichtet sich das Mitglied:

  • Sämtliche anwendbaren Gesetze, Vorschriften und behördlichen Anforderungen strikt einzuhalten.
  • Die Plattform und die Dienste angemessen, vernünftig und rechtmäßig zu nutzen.
  • Bei allen Angaben im Registrierungs- und Investitionsprozess wahrheitsgemäß zu sein.
  • Akka alle erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
  • Aufrichtig zu bestätigen, die Investitionsrisiken verstanden zu haben.
  • Die Dienste der Plattform nicht für Zwecke zu nutzen, die Rechte und Interessen Dritter beeinträchtigen könnten.
  • Seine Zugangsdaten mit größter Sorgfalt zu schützen.
  • Die Plattform und die Dienste ausschließlich zu persönlichen Zwecken zu nutzen.

Bei einem Verstoß ist Akka berechtigt, den Zugang zu den Diensten einzuschränken oder zu sperren oder die Registrierung des Mitglieds zu beenden.

15. Vertraulichkeit, Wettbewerbsverbot und Interessenkonflikte

Das Mitglied verpflichtet sich: sämtliche auf der Plattform von Akka vorhandenen Informationen streng vertraulich zu behandeln; keine Investitionen mit dem Ziel zu tätigen, zum Wettbewerber von Akka zu werden; Interessenkonflikte zu vermeiden; die Allgemeinen Geschäftsbedingungen anzuerkennen; und die eigenen Kosten und Steuern aus der Investition selbst zu tragen.

16. Pflichten von Akka

Akka verpflichtet sich, ihre Rolle als Vermittlerin und Verwalterin der Investitionen unter Beachtung der Grundsätze von Redlichkeit, Loyalität und Professionalität auszuüben. Akka schuldet ein Bemühen, keinen Erfolg. Akka kann nicht garantieren, dass die Dienste frei von Fehlern oder Mängeln oder jederzeit verfügbar sind. Akka haftet nicht für Daten, Informationen oder Inhalte, die von einem Startup bereitgestellt werden.

17. Haftungsausschluss

17.1 Informationen auf der Plattform – Die auf der Plattform veröffentlichten Unterlagen und Informationen dienen ausschließlich der Information und stellen keinerlei Anlage-, Rechts-, Buchführungs- oder Steuerberatung dar. Sämtliche Informationen stammen von den Startups und liegen allein in deren Verantwortung. Die Bewertungen der Startups werden von den Startups selbst festgelegt.

17.2 Über die Plattform getätigte Investitionen – Das Mitglied erkennt ausdrücklich an, sich vollumfänglich darüber im Klaren zu sein, dass jede Investition in Startups ein hohes Risiko des vollständigen Verlusts des eingesetzten Kapitals sowie eine völlige Illiquidität mit sich bringt. Die Mitglieder haben die alleinige Kontrolle über die Verwaltung ihres Vermögens und tragen die volle Verantwortung für ihre Investitionen. Insbesondere stellt das Mitglied Akka von jeder Haftung frei für: das Ergebnis der Investition, einschließlich des Totalverlusts; jeden vor, während oder nach der Investition erlittenen Schaden; Handlungen Dritter; Unterbrechungen oder Störungen des Zugangs zur Plattform; Fälle höherer Gewalt; sowie jeden unmittelbaren oder mittelbaren Schaden.

18. Warnhinweise und Risiken

Investitionen in die auf der Plattform veröffentlichten Projekte können mit bestimmten Risiken verbunden sein, etwa dem vollständigen oder teilweisen Verlust des eingesetzten Kapitals, dem Ausbleiben der erwarteten Rendite oder mangelnder Liquidität. Die über die Plattform getätigten Investitionen sind nicht garantiert. Es besteht kein Garantiefonds, der die Rückführung der Investition sicherstellt.

19. Maßnahmen zur Minimierung des Betrugsrisikos

Akka hat Richtlinien und Verfahren entwickelt und eingeführt, um das Betrugsrisiko in ihren Abläufen zu minimieren, insbesondere die Erhebung aller erforderlichen Informationen, bevor der Veröffentlichung von Projekten zugestimmt wird, sowie die regelmäßige Überprüfung ihrer Verfahren und Systeme.

TEIL IV – BEDINGUNGEN DES EMPFEHLUNGSPROGRAMMS

20. Zweck des Empfehlungsprogramms

Das Empfehlungsprogramm soll Mitglieder belohnen, die dem Club Akka neue potenzielle Mitglieder empfehlen, und so das Wachstum der Community fördern.

21. Teilnahme am Empfehlungsprogramm

Die Teilnahme steht Mitgliedern offen, die alle Angaben in ihrem Profil vervollständigt, den KYC/KYB-Prozess abgeschlossen und ihre erste Investition getätigt haben. Die Teilnahme erfolgt ausschließlich über den persönlichen Empfehlungslink im Konto des Mitglieds. Der Link ist persönlich und direkt weiterzugeben; die Veröffentlichung auf öffentlichen Online-Kanälen oder eine massenhafte Verbreitung ist untersagt.

22. Vorteile

22.1 Vorteile für das werbende Mitglied:

  • Werbeprämie: Für jedes gültig geworbene Mitglied, das seine Registrierung abgeschlossen und den Mitgliedsbeitrag gezahlt hat, erhält das werbende Mitglied eine Prämie von 100 € bis 600 €, je nach abgeschlossenem Abonnement. Höchstens 10 Werbeprämien pro Jahr.
  • Rabatt für mehrfache Empfehlungen: Sobald ein Mitglied 3 Personen geworben hat, erhält es 50 % Rabatt auf die Verlängerung seines Abonnements.

22.2 Vorteile für das geworbene Mitglied: Jedes neu geworbene Mitglied erhält 10 % Rabatt auf den Mitgliedsbeitrag des ersten Jahres.

23. Bedingungen für geworbene Mitglieder

Als gültig gilt ein geworbenes Mitglied nur, wenn es: den Empfehlungslink nutzt, von Akka angenommen wird, die Registrierung und den KYC/KYB-Prozess abschließt und innerhalb von 30 Tagen ein kostenpflichtiges Abonnement erwirbt und dieses nicht innerhalb von drei Monaten kündigt. Selbstwerbung ist nicht zulässig.

24. Einschränkungen bei der Nutzung des Empfehlungslinks

Der Empfehlungslink ist ausschließlich für den privaten Gebrauch bestimmt und darf auf keinem öffentlichen Online-Medium und keiner öffentlichen Plattform veröffentlicht werden. Eine massenhafte Verbreitung ist strikt untersagt.

25. Auszahlung der Vorteile

Die Werbeprämien werden innerhalb von 90 Tagen nach Bestätigung der Zahlung des Mitgliedsbeitrags durch das geworbene Mitglied dem Wallet des Mitglieds bei Akka gutgeschrieben. Der Rabatt von 50 % für drei Empfehlungen wird bei der nächsten Verlängerung automatisch angewandt.

26. Änderung oder Beendigung des Empfehlungsprogramms

Akka behält sich das Recht vor, das Empfehlungsprogramm jederzeit und ohne Vorankündigung zu ändern oder zu beenden. Vor einer Änderung abgeschlossene Empfehlungen bleiben gültig.

27. Betrügerische Handlungen

Jede betrügerische Handlung oder jeder Versuch, das Empfehlungsprogramm zu manipulieren, führt zum Ausschluss und zum Entzug der Vorteile.

28. Haftungsbeschränkung

Akka haftet nicht für Schäden, die sich aus der Nutzung des Empfehlungsprogramms oder aus der Unmöglichkeit der Teilnahme daran ergeben.

29. Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mit der Teilnahme am Empfehlungsprogramm nehmen sowohl das werbende als auch das geworbene Mitglied diese Bedingungen an und verpflichten sich, sie einzuhalten.

TEIL V – ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

30. Kündigung des Abonnements

30.1 Durch das Mitglied – Das Mitglied kann das abgeschlossene Abonnement jederzeit während seiner Laufzeit einseitig kündigen. Die Kündigung ist mindestens fünfzehn (15) Tage vor Ablauf des ursprünglichen einjährigen Abonnements oder der jeweiligen Verlängerungsperiode mitzuteilen. Hat das Mitglied die monatliche Zahlung gewählt, ist es verpflichtet, bis zum Ende des betreffenden Abonnementjahres weiterzuzahlen. Diese Kündigung führt nicht zur Erstattung bereits gezahlter Beträge. Zur Kündigung schreibt das Mitglied an contact@akka.app.

30.2 Durch Akka – Akka behält sich das Recht vor, den Zugang des Mitglieds ohne Vorankündigung und ohne Entschädigung auszusetzen oder zu beenden, insbesondere bei: Umgehung technischer Schutzmaßnahmen, Angabe falscher Informationen, Betrug, Zahlungsverzug, schwerem oder wiederholtem Verstoß, unbefugter Nutzung oder Handlungen, die den geschäftlichen Interessen von Akka zuwiderlaufen.

30.3 Zahlungsverzug – Bei Zahlungsverzug setzt Akka dem Mitglied eine Frist von sieben (7) Tagen zur Nachzahlung. Bleibt diese erfolglos: kann Akka das Abonnement einseitig kündigen; hat das Mitglied eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der ausstehenden Gebühren zu zahlen, zuzüglich eines Betrags von bis zum Dreifachen der unbezahlten Gebühren; kann Akka die Forderungen mit Investitionserträgen verrechnen; und kann Akka gerichtliche Schritte einleiten.

30.4 Vor der Kündigung getätigte Investitionen – Haben Sie in ein von Akka vorgestelltes Projekt investiert, behalten Sie diese Beteiligung bis zu ihrem Ende. Sie bleiben für diese Beteiligung an Akka gebunden und müssen die sich aus den Veräußerungsgewinnen ergebenden Pflichten gemäß Ziffer 8.3 erfüllen. Sie können weiterhin auf die Plattform von Akka zugreifen, allerdings ausschließlich, um über Ihre Investitionen informiert zu bleiben. Die Vertraulichkeitspflicht bleibt vollumfänglich bestehen.

31. Rechte des geistigen Eigentums

Akka ist Eigentümerin der Plattform, einschließlich ihrer technischen, grafischen, textlichen und sonstigen Bestandteile. Akka ist alleinige Inhaberin der Rechte des geistigen Eigentums an der Website und der Plattform, an deren Inhalten sowie an den Datenbanken, die ihren Betrieb gewährleisten.

32. Beschwerdestelle

Die Mitglieder können ihre Beschwerden an contact@akka.app richten. Akka verpflichtet sich, Beschwerden innerhalb eines Monats zu bearbeiten und zu bescheiden. Nach Ablauf dieser Frist kann sich der Betroffene an die Ombudsstelle der Autorité des marchés financiers (Médiateur de l'AMF), 17 place de la Bourse, 75082 Paris Cedex 02, wenden. Ein Schlichtungsantrag kann auch über das auf der Website der AMF (www.amf-france.org) bereitgestellte Formular gestellt werden.

33. Schutz personenbezogener Daten und Datenschutzerklärung

Bei der Nutzung der Website und der Plattform erhebt Akka personenbezogene Daten gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO). Diese Informationen sind ausschließlich für die internen Verarbeitungszwecke von Akka bestimmt und werden nicht zu kommerziellen Zwecken an Dritte weitergegeben. Die Daten der Mitglieder können aufgrund eines Gesetzes, einer Vorschrift oder einer gerichtlichen Entscheidung offengelegt werden. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich an contact@akka.app. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

34. Abtretung

Das Mitglied darf seine Vertragsstellung gegenüber Akka weder abtreten noch übertragen, delegieren oder ersetzen lassen.

35. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Klauseln für nichtig erklärt werden, behalten die übrigen Klauseln ihre volle Gültigkeit und Wirkung.

36. Änderungen

Akka behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Jede Änderung wird per E-Mail mitgeteilt. Erhebt das Mitglied nicht innerhalb von zehn (10) Tagen Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen.

37. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Das Abonnement gilt als auf französischem Hoheitsgebiet geschlossen; folglich ist französisches Recht anwendbar. Im Streitfall unterwerfen sich beide Parteien der Zuständigkeit der Gerichte am Wohnsitz des Mitglieds.

Aktualisierte Fassung: 10. März 2026